Zu beachten ist, dass die Reihenfolge der Schritte im konkreten Fall abweichen kann, z. B. wenn der/die Betroffene als erstes selbst Meldung bei der Fachstelle macht. Dann sind die Schritte entsprechend anzupassen.
Der Leitfaden dient auch der Überprüfung und Absicherung des eigenen Handelns.
Prävention findet laufend statt (siehe Schutzkonzept), um Fälle von sexualisierter Gewalt zu verhindern.
Nach einer Intervention muss immer geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahmen angepasst oder verändert werden müssen, und es muss evaluiert werden, ob die Prävention richtig angewendet wurde.
- Anteilnahme/ Aktives Zuhören
(Verdachts-) Fälle werden sehr unterschiedlich bekannt. Oftmals öffnen sich betroffene Personen nicht unmittelbar oder melden den Vorfall selbst, da das Ereignis mit Scham, Angst und Unsicherheit besetzt ist. Gerade auch Kinder versuchen erst herauszufinden, wem sie sich anvertrauen können, und unternehmen mehrere Versuche.
Daher ist das sensible Zuhören in dieser Phase besonders wichtig. Das kann jede Person, der sich eine betroffene Person öffnet. Ehrenamtliche dürfen sich jederzeit die Hilfe hauptamtlicher Personen dazu holen.
Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass betroffene Personen sich manchmal Versprechen geben lassen, die kritisch zu beurteilen sind, weil die zuhörende Person sie entweder unwissend („Ich erzähl dir was, aber du musst mir versprechen, es niemandem weiter zu erzählen“) oder unter Druck abgibt („Wenn du das machst, bist du nicht mehr mein:e Freund:in“) oder durch das Versprechen unter Druck gesetzt wird (Er oder sie erfährt z. B., dass der/die Erzählende sich oder anderen etwas antun will).
In dem Moment, in dem eine betroffene Person sich einer anderen gegenüber öffnet, ist es oft sinnvoll, zunächst eine hauptamtliche Person, eine Ansprechperson oder ein Mitglied des Interventionsteams einzubinden, auch um eine zweite mithörende Person zu haben, die beim aufmerksamen Zuhören und im Gespräch unterstützt.
Dabei ist der Personenkreis so klein wie möglich zu halten, um die Vertraulichkeit zu wahren. Es sollten aber zwecks gegenseitiger Unterstützung möglichst zwei Personen involviert sein.
- Beratung und Stabilisierung
Wenn sich betroffene Personen öffnen, machen sie sich damit sehr verletzlich. Die hinzugezogenen Personen haben in dieser Situation zuerst die Aufgabe zuzuhören und zu trösten, um die betroffene Person zu stabilisieren.
Dazu gehört es in einem weiteren Schritt dann, mit der betroffenen Person gemeinsam zu überlegen, wie der weitere Weg aussehen kann.
Dabei soll das Vertrauen in die weiteren Wege hergestellt werden, ebenso wie der Kontakt zu hauptamtlichen Personen, denen vertraut wird und die auch über die nächsten Schritte informieren und beraten können.
Ggf. können hier auch schon Beratungsangebote aufgezeigt werden, und der Kontakt zur Fachstelle für Betroffene kann weitergegeben werden.
- Meldung bei der Fachstelle der Landeskirche und der Dekanin
Im (Verdachts-)Fall besteht kirchenrechtlich Meldepflicht.
Der (Verdachts-)Fall ist der Dekanin und der Meldestelle an der Fachstelle der Landeskirche zu melden. Wenn die Meldung zuerst bei der Dekanin eingeht, erfolgt die Meldung bei der Fachstelle i. d. R. über diese.
Meldung bei Dekanin und Fachstelle sollten zeitlich unmittelbar aufeinander folgen.
Die Kontakte finden sich im Anhang „Kontakte“.
Die Fachstelle bietet die Kostenübernahme für eine rechtliche Erstberatung an, ebenso die Kostenübernahme für eine erste Krisenintervention in Form von Therapiestunden.
Die Genehmigung ist vor Inanspruchnahme der rechtlichen Erstberatung oder der Therapiestunden bei der Fachstelle, Meldestelle zu beantragen. Die Zusage erfolgt i. d. R. sehr schnell und formlos per Mail.
Die Fachstelle berät über das Verfahren und ist über die wesentlichen Punkte und den wesentlichen Fortgang sowie den Abschluss und das Ergebnis zu informieren.
- Zwei zuständige Verfahrensverantwortliche werden bestimmt
Die Bearbeitung eines (Verdachts-)Falls erfolgt immer zu zweit. Auch alle Gespräche sind zu zweit zu führen.
Verantwortliche Person ist die Dekanin. Sie bestimmt zwei zuständige Verfahrensverantwortliche. I. d. R. ist sie eine der zuständigen Verfahrensverantwortlichen. Sie kann diese Aufgabe in einzelnen Fällen auch an eine entsprechend fachkundige, erfahrene und geschulte Person delegieren.
Fällt eine Person aus, ist sie durch eine entsprechend fachkundige, erfahrene und geschulte Person zu vertreten. Die Vertretung wird durch die Dekanin benannt.
Alle Schritte und Gespräche sind zu dokumentieren.
- Weiterarbeit, Gespräche mit Betroffenen, ggf. Gespräche mit weiteren Personen
An erster Stelle ist mit den betroffenen Personen (mutmaßliche/s Opfer und Täter:in) zu sprechen, i. d. R. zuerst mit dem mutmaßlichen Opfer. Ihm/Ihr wird angeboten, dass er/sie Personen mitbringen kann, die ihn/sie unterstützen.
Bei Minderjährigen sind die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten zu informieren und einzubeziehen. Jungen Volljährigen wird angeboten, die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten einzubeziehen und mitzubringen.
Erhärtung (Verdachts-) Fall
Es sind umgehend Schutzmaßnahmen für das mutmaßliche Opfer, weitere Personen, mutmaßliche Täter:in zu ergreifen, wie:
– Ausschluss aus der pädagogischen Arbeit und anderen Arbeitsbereichen, wie z. B. ehrenamtliche Gemeindeleitungsaufgaben
– Betretungsverbot für Räume
– Ausschluss von Veranstaltungen
– Abgabe Schlüssel
– Abgabe Juleica
– Abgabe Berechtigungen (Social Media, Homepage u. a.)
– Kreis der Mitwissenden so klein wie möglich halten und alle auf Vertraulichkeit verpflichten
– Vereinbarung über die Kommunikation des Ausschlusses und der anderen Maßnahmen
Achtung: Es darf nicht zu Vorverurteilungen kommen. Zugleich muss deutlich werden, dass es kein Abweichen von diesen Regelungen geben darf.
Verdachts(-Fall) erhärtet sich nicht
Mit den Personen, die Kenntnis haben, sind Gespräche zu führen, und der Verdacht ist auszuräumen.
Es ist gemeinsam zu überlegen oder zu beraten, wie alle Beteiligten den Verdacht als ausgeräumt betrachten können und wieder vertrauensvoll zusammenarbeiten können.
Es ist zu analysieren, wie der Verdacht entstanden ist und wie er ausgeräumt werden kann.
Je nach Größe des Personenkreises, der Kenntnis von dem (Verdachts-) Fall hatte, sind unterschiedliche Aufklärungsmaßnahmen und Rehabilitationsmaßnahmen notwendig.
Die Kommunikation stimmen die Verfahrensverantwortlichen mit den Betroffenen ab.
Datenschutz und Personenschutz sind zu beachten.
Siehe dazu auch im Schutzkonzept unter „Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Personen“
Zur Aufklärung einer Straftat sollte Anzeige gestellt werden.
Dies sollte möglichst durch das mutmaßliche Opfer bzw. bei Minderjährigen durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erfolgen.
Im Rahmen der Intervention ist dahingehend zu beraten und aufzuklären.
Sollte das mutmaßliche Opfer bzw. die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten auch dann keine Anzeige stellen wollen, müssen diese gegenüber dem Dekanat eine entsprechende schriftliche Erklärung mit Haftungsausschluss abgeben.
Anfragen der Presse werden ausschließlich von der Dekanin bearbeitet.
Prävention
Nach einer Intervention muss immer geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahmen angepasst oder verändert werden müssen, und es muss evaluiert werden, ob die Prävention richtig angewendet wurde.
Prävention und Umgang mit sexualiserter Gewalt in unserer Kirchengemeinde.
Unsere Kirche hat große Schuld auf sich geladen. In großer Zahl haben in Kirchengemeinden und Einrichtungen Frauen und Männer, Erwachsene, Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erfahren. Fehlendes Bewusstsein und fehlende Strukturen und Regeln haben es in der Vergangeheit den Tätern oft leicht gemacht. Wir, als Kirchengemeinde Ebersberg, wollen aber zumindest heute dafür Sorge tragen, dass in unserem Bereich alles getan ist, was diese Gewalt verhindert und wir wollen angemessen reagieren, wenn es doch dazu kommt.
Zum Glück sind bei uns Menschen für Menschen da. Wir wollen Kontakt, wir wollen Vertrauen und wir wollen Nähe. Das heißt aber auch: Es können dennoch Grenzüberschreitungen stattfinden- sowohl geplante als auch unabsichtliche. Um das möglichst zu verhindern, haben wir das Schutzkonzept, das viele konkrete Schritte beinhaltet. Wir wollen Grenzverletzungen jeder Art verhindern. Und wenn es doch geschieht, was dann? Dafür haben wir Ansprechpersonen, die Sie kontaktieren können und die Sie unterstützen werden. Das Schutzkonzept bestimmt für diesen Fall feste und verlässliche Abläufe.
Sie sind Gemeindemitglied und haben im Bereich unserer Gemeinde oder andernorts sexualisierte Gewalt erlebt, vielleicht auch in der Vergangenheit? Bitte melden Sie sich auch dann bei unseren Ansprechpersonen oder direkt bei der Fachstelle unserer Landeskirche.
Ansprechpersonen
Anna Breckner (Sozialpädagogin)
Uwe Hacker (Sozialpädagoge)
Wesentliche Bestandteile unseres Schutzkonzepts
Jeder Mensch ist nach Gottes Ebenbild geschaffen. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer Herkunft.
In unserer Kirchengemeinde Ebersberg wollen wir diese Würde achten.
Wir wollen Menschen, ganz besonders Kindern und Jugendlichen, sichere Räume bieten, in denen sie Gottes Segen erfahren können. Wir wollen einen sicheren Rahmen schaffen, in dem Nähe, Gemeinschaft und geteilter Glaube erlebt werden können.
Deshalb übernehmen wir Verantwortung für den Schutz von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Hilfesuchenden und ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt.
Gewalt hat keinen Raum in unserer Kirchengemeinde Ebersberg.
Dies gilt sowohl innerhalb unserer Kirchengemeinde und deren Veranstaltungen,
– zwischen Erwachsenen und Kindern und Jugendlichen,
– zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander,
– im Arbeitsumfeld (ehrenamtlich, nebenamtlich und hauptamtlich) zwischen Vorgesetzten, Anleitenden und Mitarbeitenden,
– zwischen Mitarbeitenden untereinander,
– zwischen Lehrenden und Lernenden sowohl im Miteinander als auch untereinander,
– zwischen helfenden und hilfesuchenden oder hilfeerhaltenden Personen,
als auch im persönlichen Umfeld von uns anvertrauten und bei uns (ehrenamtlich, nebenamtlich und hauptamtlich) arbeitenden Menschen.
Auf der Grundlage eines Menschenbildes, das alle Lebewesen als liebenswerte Geschöpfe Gottes annimmt, pflegen wir einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.
Wir wissen um die Möglichkeit, dass da, wo Menschen aufeinandertreffen und miteinander umgehen – neben den Chancen auf Begegnung und Wachstum – auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht.
Diese dürfen, wenn sie geschehen, nicht verschwiegen werden:
Wo es zu Grenzüberschreitungen oder gar Übergriffen kommt, unterstützen wir aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern.
Dabei orientieren wir uns an einer Kultur der Achtsamkeit.
Der Schutz der einzelnen Person hat dabei in unserer Kirchengemeinde Ebersberg immer Vorrang vor dem Schutz der Institution.
In unserem Verhaltenskodex, den alle hauptberuflichen, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschreiben, die im Rahmen ihrer Arbeit mit anderen Menschen in Kontakt kommen, wird deutlich, wie dieses Leitbild in unserer täglichen Arbeit konkret wird. Das Leitbild wird auf der Homepage veröffentlicht, mit neuen Mitarbeitenden (ehrenamtlich und hauptamtlich) besprochen und in Gremiensitzungen thematisiert.
Zu beachten ist, dass die Reihenfolge der Schritte im konkreten Fall abweichen kann, z. B. wenn der/die Betroffene als erstes selbst Meldung bei der Fachstelle macht. Dann sind die Schritte entsprechend anzupassen.
Der Leitfaden dient auch der Überprüfung und Absicherung des eigenen Handelns.
Prävention findet laufend statt (siehe Schutzkonzept), um Fälle von sexualisierter Gewalt zu verhindern.
Nach einer Intervention muss immer geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahmen angepasst oder verändert werden müssen, und es muss evaluiert werden, ob die Prävention richtig angewendet wurde.
(Verdachts-) Fälle werden sehr unterschiedlich bekannt. Oftmals öffnen sich betroffene Personen nicht unmittelbar oder melden den Vorfall selbst, da das Ereignis mit Scham, Angst und Unsicherheit besetzt ist. Gerade auch Kinder versuchen erst herauszufinden, wem sie sich anvertrauen können, und unternehmen mehrere Versuche.
Daher ist das sensible Zuhören in dieser Phase besonders wichtig. Das kann jede Person, der sich eine betroffene Person öffnet. Ehrenamtliche dürfen sich jederzeit die Hilfe hauptamtlicher Personen dazu holen.
Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass betroffene Personen sich manchmal Versprechen geben lassen, die kritisch zu beurteilen sind, weil die zuhörende Person sie entweder unwissend („Ich erzähl dir was, aber du musst mir versprechen, es niemandem weiter zu erzählen“) oder unter Druck abgibt („Wenn du das machst, bist du nicht mehr mein:e Freund:in“) oder durch das Versprechen unter Druck gesetzt wird (Er oder sie erfährt z. B., dass der/die Erzählende sich oder anderen etwas antun will).
In dem Moment, in dem eine betroffene Person sich einer anderen gegenüber öffnet, ist es oft sinnvoll, zunächst eine hauptamtliche Person, eine Ansprechperson oder ein Mitglied des Interventionsteams einzubinden, auch um eine zweite mithörende Person zu haben, die beim aufmerksamen Zuhören und im Gespräch unterstützt.
Dabei ist der Personenkreis so klein wie möglich zu halten, um die Vertraulichkeit zu wahren. Es sollten aber zwecks gegenseitiger Unterstützung möglichst zwei Personen involviert sein.
Wenn sich betroffene Personen öffnen, machen sie sich damit sehr verletzlich. Die hinzugezogenen Personen haben in dieser Situation zuerst die Aufgabe zuzuhören und zu trösten, um die betroffene Person zu stabilisieren.
Dazu gehört es in einem weiteren Schritt dann, mit der betroffenen Person gemeinsam zu überlegen, wie der weitere Weg aussehen kann.
Dabei soll das Vertrauen in die weiteren Wege hergestellt werden, ebenso wie der Kontakt zu hauptamtlichen Personen, denen vertraut wird und die auch über die nächsten Schritte informieren und beraten können.
Ggf. können hier auch schon Beratungsangebote aufgezeigt werden, und der Kontakt zur Fachstelle für Betroffene kann weitergegeben werden.
Im (Verdachts-)Fall besteht kirchenrechtlich Meldepflicht.
Der (Verdachts-)Fall ist der Dekanin und der Meldestelle an der Fachstelle der Landeskirche zu melden. Wenn die Meldung zuerst bei der Dekanin eingeht, erfolgt die Meldung bei der Fachstelle i. d. R. über diese.
Meldung bei Dekanin und Fachstelle sollten zeitlich unmittelbar aufeinander folgen.
Die Kontakte finden sich im Anhang „Kontakte“.
Die Fachstelle bietet die Kostenübernahme für eine rechtliche Erstberatung an, ebenso die Kostenübernahme für eine erste Krisenintervention in Form von Therapiestunden.
Die Genehmigung ist vor Inanspruchnahme der rechtlichen Erstberatung oder der Therapiestunden bei der Fachstelle, Meldestelle zu beantragen. Die Zusage erfolgt i. d. R. sehr schnell und formlos per Mail.
Die Fachstelle berät über das Verfahren und ist über die wesentlichen Punkte und den wesentlichen Fortgang sowie den Abschluss und das Ergebnis zu informieren.
Die Bearbeitung eines (Verdachts-)Falls erfolgt immer zu zweit. Auch alle Gespräche sind zu zweit zu führen.
Verantwortliche Person ist die Dekanin. Sie bestimmt zwei zuständige Verfahrensverantwortliche. I. d. R. ist sie eine der zuständigen Verfahrensverantwortlichen. Sie kann diese Aufgabe in einzelnen Fällen auch an eine entsprechend fachkundige, erfahrene und geschulte Person delegieren.
Fällt eine Person aus, ist sie durch eine entsprechend fachkundige, erfahrene und geschulte Person zu vertreten. Die Vertretung wird durch die Dekanin benannt.
Alle Schritte und Gespräche sind zu dokumentieren.
An erster Stelle ist mit den betroffenen Personen (mutmaßliche/s Opfer und Täter:in) zu sprechen, i. d. R. zuerst mit dem mutmaßlichen Opfer. Ihm/Ihr wird angeboten, dass er/sie Personen mitbringen kann, die ihn/sie unterstützen.
Bei Minderjährigen sind die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten zu informieren und einzubeziehen. Jungen Volljährigen wird angeboten, die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten einzubeziehen und mitzubringen.
Erhärtung (Verdachts-) Fall
Es sind umgehend Schutzmaßnahmen für das mutmaßliche Opfer, weitere Personen, mutmaßliche Täter:in zu ergreifen, wie:
– Ausschluss aus der pädagogischen Arbeit und anderen Arbeitsbereichen, wie z. B. ehrenamtliche Gemeindeleitungsaufgaben
– Betretungsverbot für Räume
– Ausschluss von Veranstaltungen
– Abgabe Schlüssel
– Abgabe Juleica
– Abgabe Berechtigungen (Social Media, Homepage u. a.)
– Kreis der Mitwissenden so klein wie möglich halten und alle auf Vertraulichkeit verpflichten
– Vereinbarung über die Kommunikation des Ausschlusses und der anderen Maßnahmen
Achtung: Es darf nicht zu Vorverurteilungen kommen. Zugleich muss deutlich werden, dass es kein Abweichen von diesen Regelungen geben darf.
Verdachts(-Fall) erhärtet sich nicht
Mit den Personen, die Kenntnis haben, sind Gespräche zu führen, und der Verdacht ist auszuräumen.
Es ist gemeinsam zu überlegen oder zu beraten, wie alle Beteiligten den Verdacht als ausgeräumt betrachten können und wieder vertrauensvoll zusammenarbeiten können.
Es ist zu analysieren, wie der Verdacht entstanden ist und wie er ausgeräumt werden kann.
Je nach Größe des Personenkreises, der Kenntnis von dem (Verdachts-) Fall hatte, sind unterschiedliche Aufklärungsmaßnahmen und Rehabilitationsmaßnahmen notwendig.
Die Kommunikation stimmen die Verfahrensverantwortlichen mit den Betroffenen ab.
Datenschutz und Personenschutz sind zu beachten.
Siehe dazu auch im Schutzkonzept unter „Rehabilitation von zu Unrecht beschuldigten Personen“
Zur Aufklärung einer Straftat sollte Anzeige gestellt werden.
Dies sollte möglichst durch das mutmaßliche Opfer bzw. bei Minderjährigen durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erfolgen.
Im Rahmen der Intervention ist dahingehend zu beraten und aufzuklären.
Sollte das mutmaßliche Opfer bzw. die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten auch dann keine Anzeige stellen wollen, müssen diese gegenüber dem Dekanat eine entsprechende schriftliche Erklärung mit Haftungsausschluss abgeben.
Anfragen der Presse werden ausschließlich von der Dekanin bearbeitet.
Prävention
Nach einer Intervention muss immer geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahmen angepasst oder verändert werden müssen, und es muss evaluiert werden, ob die Prävention richtig angewendet wurde.
Das Interventionsteam soll die:den Leitungsverantwortliche:n unterstützen, gemeinsam das Vorgehen besprechen und das Vier-Augen-Prinzip sicherstellen (mindestens zwei Personen treffen die Entscheidungen, nicht eine allein).
Das Interventionsteam besteht aus folgenden Personen (Stand: März 2026):
stellv. Dekanin Cordula Zellfelder
stellv. Dekanin Judith Krauss
Diakon Philipp Roth
z.B. Mitglieder einer Fachberatungsstelle, Menschen mit juristischer Kompetenz, Mitarbeitende aus dem Bereich Notfallseelsorge
Verhaltenskodex der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ebersberg
Unsere Kirchengemeinde lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Unser Handeln soll stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Verantwortung.
Unsere Begegnungen mit allen Menschen, insbesondere die mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen, sowie unsere Zusammenarbeit in unterschiedlichen Gruppen und Gremien orientieren sich daran, so dass sich alle Menschen in der Kirche zu jeder Zeit sicher und wohl fühlen können.
Ich verpflichte mich daher, folgende Verhaltensweisen einzuhalten:
Gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges (verbales und nonverbales) Verhalten beziehe ich aktiv Stellung.
Ich trage dazu bei, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für mir anvertraute Menschen und im Umgang miteinander zu schaffen und zu erhalten.
Dies gilt insbesondere im Umgang mit Schutzbefohlenen und im Umgang von Kindern und Jugendlichen miteinander.
Ich schreite sofort ein, wenn ich sexuelle Übergriffe oder sexualisierte Gewalt wahrnehme und sorge für den Schutz des Opfers. Ich gehe dabei entsprechend dem Interventionsleitfaden der Kirchengemeinde vor.
Digitale Räume, in all ihren verschiedenen Ausprägungen, sind in unserer Arbeit nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen soziale Netzwerke, Messenger, Videokonferenzsysteme und viele weitere digitale Werkzeuge, um miteinander zu kommunizieren oder um uns virtuell zu treffen.
Gleichzeitig wissen wir darum, dass mit ihrer Nutzung Risiken verbunden sind. So können digitale Räume für Cybergrooming, Cybermobbing oder verschiedene Formen von Übergriffen genutzt werden.
Um diesen Risiken zu begegnen, uns für sichere digitale Räume einzusetzen und die uns anvertrauten Menschen zu schützen, vereinbaren wir für uns folgende Regelungen:
Wir klären mit Mitarbeitenden welche digitalen Wege sie nutzen wollen, damit Teilnehmende und Mitarbeitende selbst entscheiden können.
Sexualpädagogisches Konzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Ziel eines sexualpädagogischen Konzepts ist, zum Thema Sexualität sprachfähig zu werden. Erst wenn Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende über Sexualität sprechen können, können alle Beteiligten eigene Bedürfnisse, Grenzverletzungen und übergriffiges Verhalten in eigene Worte fassen.
In vielen Bereichen unserer kirchlichen Arbeit begegnen uns Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Alters und in unterschiedlichen Arbeitsformen. Je nach Setting oder Alter der Kinder/Jugendlichen unterscheiden sich die Themen, die Sexualität berühren: von Körperkontakt bei Kennenlernspielen, Hygiene während Übernachtungen, bis hin zu persönlichen Fragestellungen durch langjährige, vertrauensvolle Beziehungen.
Wir wollen Raum dafür geben, dass Kinder und Jugendliche offen ihre Fragen zur Sexualität stellen können und alters- und entwicklungsangemessene Antworten erhalten. Wir setzen uns aktiv mit der Thematik auseinander und laden uns bei Bedarf Fachpersonal ein. Als Mitarbeitende in der Kirchengemeinde vor Ort wissen wir, dass wir auch in diesem Lebensbereich eine Vorbildfunktion haben.
Diese Auseinandersetzung und das Bewusstsein darüber tragen dazu bei, dass wir als kompetente Ansprechpersonen von jungen Menschen identifiziert werden. Wichtig ist auch, dass die Leitungspersonen ihre Grenzen in Bezug auf Nähe aufzeigen.
Voraussetzung dafür ist eine grenzachtende und diskriminierungsarme Umgangs- und Gesprächskultur. Wird eine solche Kultur der Achtsamkeit mit angemessenen Regeln (u.a. Verhaltenskodexes) in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen partizipativ erarbeitet und gelebt, erfolgt eine Sensibilisierung auch im Umgang mit sexualitätsbezogenen Themen.
Zu tragfähigen pädagogischen Beziehungen gehören gleichermaßen unterstützende und Beziehung gestaltende Angebote, wie auch das Zulassen von Räumen zur Selbstentfaltung. Freiräume sind dabei keine regelfreien Räume.
Sie basieren auf den Regeln des Verhaltenskodex und der individuellen Grenzen der beteiligten Personen, die zu achten sind. Räume und Möglichkeiten für vertrauensvolle Gespräche ergänzen die Gestaltung von Beziehungen. Nähe wagen und Distanz wahren!
Wichtig ist uns hierbei besonders: Nur ein deutliches Ja ist eine Zustimmung.
Sexualität gehört zu unserer Persönlichkeit. Sie wird in jedem Lebensalter anders gestaltet. Dass Sexualität sich unterschiedlich zeigt und auch unterschiedlich gelebt wird, ist uns bewusst. Diese Unterschiedlichkeit prägt uns im Umgang mit den Themen und Äußerungen der Kinder und Jugendlichen.
Wir schätzen die gelebte Vielfalt an Lebensformen, Familienformen und Rollenbildern in unseren Gremien und Teams. Dies bringt zum Ausdruck, dass wir alle geliebte Geschöpfe Gottes sind.
Kinder, Jugendliche und auch Mitarbeitende bringen Gefühle und Erfahrungen aus dem privaten Bereich mit in die Kirchengemeinde. Auch im Miteinander vor Ort entstehen Emotionen.
Wir wollen Raum geben, diese Gefühle auszusprechen. Auch sollen hier positive Erfahrungen in der Gestaltung von freundschaftlichen, nicht-sexuellen Beziehungen gesammelt werden können.
Genauso sind Paarbeziehungen und Verliebtheit, Trennungen und die dazu gehörenden Dynamiken Themen, die die pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt und dementsprechend berücksichtigt werden muss.
Sexuelle Bildung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist daher mehr eine Frage der Haltung zur ganzheitlichen Entwicklung der Sexualität von Kindern und Jugendlichen als eine Frage von Methoden und lässt sich mit „Zuhören- Hinsehen- Miteinander sprechen“ umschreiben.
„Arbeit am Thema mit den Mitarbeitenden“:
Inhaltliche Schwerpunkte für die Schulungen sollen u.a. folgende Themen sein:
„Arbeit am Thema mit den Zielgruppen:
Ideen, an welchen Punkten wir uns mit Kindern und Jugendlichen mit dem Thema beschäftigen können:
Folgende Ziele liegen unserer Arbeit dabei zugrunde:
Die komplette, aktuelle Fassung des Konzepts finden Sie als PDF-Dokument hier.